Gericht bestätigt Einstufung als gesichert rechtsextremistisch
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Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag der AfD Sachsen gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abgelehnt. Es gebe „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“, dass sich die Partei gegen die Menschenwürde richte.