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Июль
2024

Erziehungsrente: Höhe, Anspruch, Antrag – wann bekommt man sie?

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Stirbt der unterhaltspflichtige Ex-Ehepartner, kann die Erziehungsrente helfen. Allerdings haben nicht alle Hinterbliebenen Anspruch darauf. Nach dem Tod des Ehepartners bricht für Hinterbliebene oft eine schwere Zeit an – emotional und finanziell. Besonders wenn das Haushaltsbudget von zwei auf ein Einkommen sinkt, stehen viele vor der Herausforderung, ihre laufenden Verpflichtungen zu erfüllen. Die Hinterbliebenenrente kann dann eine wichtige Stütze sein. Doch was geschieht, wenn nicht der gegenwärtige, sondern der geschiedene Partner stirbt, von dem Sie noch Unterhalt beziehen? Auch dann kann es unter Umständen eine Art Hinterbliebenenrente geben: die Erziehungsrente. Wir erklären, was das ist und wann Sie Anspruch darauf haben. Was ist Erziehungsrente? Die Erziehungsrente kann nach dem Tod des früheren Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners gezahlt werden, wenn Sie ein minderjähriges Kind erziehen. Sie soll den Unterhalt des verstorbenen Ex-Ehepartners ersetzen und es Ihnen damit erlauben, sich stärker um die Erziehung des Kindes zu kümmern. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Voraussetzung für die Zahlung der Erziehungsrente ist, dass Sie ein eigenes oder ein Kind des früheren Partners erziehen (auch Stief- und Pflegekind, Enkel oder Geschwister), das noch keine 18 Jahre alt ist, die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden ist und der überlebende Partner anschließend nicht neu geheiratet hat. Weil die Erziehungsrente aus der eigenen Versicherung gezahlt wird, muss die überlebende Person bis zum Tod des oder der Ex zudem mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Bis wann habe ich Anspruch auf Erziehungsrente? Der Anspruch besteht bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes. Eine Ausnahme gilt für Kinder mit Behinderung: Hier gibt es keine Altersgrenze. Wie beantrage ich Erziehungsrente? Die Erziehungsrente beantragen Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Bei Fragen können sich Betroffene an die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung wenden. Sie sind am kostenfreien Servicetelefon der DRV unter 0800-10004800 erreichbar. Unter www.deutsche-rentenversicherung.de stehen zudem weitere Informationen, Formulare und eine kostenlose Broschüre zur Verfügung. Wie hoch ist die Erziehungsrente? Die Erziehungsrente ist genauso hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung und berechnet sich aus Ihrer eigenen Rente, nicht aus der Rente des verstorbenen Ex-Partners. Haben Sie für denselben Zeitraum Anspruch auf mehrere Renten, wird Ihnen nur die höchste Rente gezahlt. Lesen Sie hier, wie sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet. Wird eigenes Einkommen angerechnet? Ja. Haben Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen, wird die Erziehungsrente unter Umständen gekürzt. Dazu zählen etwa Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld , Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Freibetrag für das eigene Einkommen liegt bei 1.038 Euro pro Monat, für jedes waisenrentenberechtigte Kind kommen noch einmal 220 Euro hinzu (Stand: Juli 2024). Übersteigen die Einkünfte den Freibetrag, wird die Differenz zu 40 Prozent auf die Erziehungsrente angerechnet. Das heißt, die Erziehungsrente wird um diesen Betrag gekürzt.