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Июль
2024

Peter Pilz zu verbotener Veröffentlichung nicht geständig

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Am Freitag ist am Wiener Landesgericht gegen den früheren Nationalratsabgeordneten Peter Pilz wegen verbotener Veröffentlichung (Paragraf 301 StGB) und übler Nachrede verhandelt worden. Der Ex-Politiker wies die Vorwürfe als haltlos zurück. Sein Vorgehen sei "notwendig, richtig und rechtmäßig" gewesen. Die Verhandlung wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf unbestimmte Zeit vertagt.