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Noch keine Entscheidung: Jagdverband und Kreisgruppe streiten vor Zivilgericht

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Noch keine Entscheidung: Jagdverband und Kreisgruppe streiten vor Zivilgericht

Mitte Mai hatte Minister Aiwanger den Jagdverband zum Friedensgipfel geladen, um interne Streits auszuräumen. Wenige Wochen später gibt es erneut eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Der Friede hat nicht lange gewährt: Nach jahrelangen internen Streitigkeiten hat beim Bayerischen Jagdverband (BJV) Ruhe einkehren sollen. Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte im Frühjahr eigens ein Treffen einberufen und sich als Mediator angeboten. Nun trafen sich Mitglieder des BJV-Präsidiums und der oberbayerischen Kreisgruppe Neuburg an der Donau vor dem Landgericht München I. Eine Entscheidung des Richters gibt es noch nicht.

Hintergrund des Verfahrens ist der Ausschluss der Kreisgruppe Neuburg aus dem BJV. Die Kreisgruppe hatte laut BJV vor einiger Zeit eine Satzungsänderung vorgenommen, die nicht den Statuten des BJV entsprach.

Bei dem Treffen im Ministerium habe Aiwanger der Kreisgruppen-Vorsitzenden "nochmals deutlich erklärt, dass die Mitgliedschaft einer Kreisgruppe im Verband nur dann möglich sei, wenn die geltenden Regeln des Verbandes akzeptiert würden", teilte der Verband mit. Weil die Kreisgruppe ihre Satzungsänderung nicht zurückgenommen habe, sei sie vom Landesausschuss aus dem BJV ausgeschlossen worden. Dagegen legte die Kreisgruppe Widerspruch ein, über den im Herbst die Landesversammlung entscheiden müsse.

Vor Gericht will die Kreisgruppe mittels einstweiliger Verfügung die Wiedereinräumung ihrer Mitgliedsrechte im BJV erwirken - zumindest bis verbandsintern das Beschwerdeverfahren wegen des Ausschlusses beendet ist, sagte eine Justizsprecherin. Vorrangig gehe es dabei um die Sperrung des Online-Zuganges zur Online-Mitgliederverwaltung des BJV.

Eine Sprecherin des Verbandes sagte, dass die Kreisgruppe weiterhin über ihre Rechte verfüge und die Mitglieder beispielsweise auch weiterhin versichert seien und ihre Mitgliederzeitschrift bekämen.

Der Gerichtssprecherin zufolge prüft der Richter nun, inwieweit die Rechte noch gewährt sind, und wird am Montag seine Entscheidung über die einstweilige Verfügung verkünden.