Oberlandesgericht Hamm: Der Hitlergruß ist auch mit linkem Arm eine Straftat
Der Hitlergruß stellt unabhängig vom verwendeten Arm eine Straftat dar. Das hat das Oberlandesgericht Hamm klargestellt. Das Gericht betonte das strikte Verbot nationalsozialistischer Symbole: Auch auf die Absichten beim Zeigen komme es nicht an.