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Millionenkosten für Prüfung von Cannabis-Vereinen in Schleswig-Holstein

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Millionenkosten für Prüfung von Cannabis-Vereinen in Schleswig-Holstein

Die zweite Stufe der Cannabis-Legalisierung greift: Ab dem 1. Juli können Anbauvereinigungen in Schleswig-Holstein beim Land einen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen. Um diese zu bearbeiten, wird beim Landeslabor in Neumünster ein ganz neuer Bereich aufgebaut – inklusive Personal- und Sachkosten.