München (Bayern): Gericht: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten
Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Eine Klage des bayerischen Landesverbands gegen die Beobachtung wies das Verwaltungsgericht München als unbegründet zurück. Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka hatte zu Beginn der Verhandlung angekündigt, den vollen Instanzenweg ausschöpfen zu wollen.