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Июнь
2024

Kabinett: Mehr Unterstützung für Uniklinika in Sachsen-Anhalt

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Sachsen-Anhalt will die Rahmenbedingungen für seine Universitätskliniken verbessern. Strukturelle und finanzielle Unterstützung soll sie zukunftssicher machen.

Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt will Universitätsklinika künftig strukturell und finanziell besser aufstellen. Das Kabinett habe den Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes sowie zur Anpassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung freigegeben, teilte Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD) am Dienstag mit. Zudem sei das Konzept "Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030" zur Kenntnis genommen worden.

"Von der heutigen Kabinettsitzung geht eine klare Botschaft aus: Trotz aller Herausforderungen bekennt sich das Land Sachsen-Anhalt glasklar zu seinen zwei leistungsstarken Standorten der Universitätsmedizin in Halle und Magdeburg", sagte Willingmann. Das Land wolle strukturell und finanziell die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um beide Klinika zukunftsfest aufzustellen.

Ziel einer Änderung Hochschulmedizingesetzes ist es, den Universitätsklinika mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung einzuräumen und ihre Investitionstätigkeiten zu fördern. Erstmals sollen die Unikliniken zur Deckung ihres Investitionsbedarfs auch in limitiertem Umfang Kredite aufnehmen sowie Rücklagen bilden können. Zudem erhalten sie die Möglichkeit, mehrjährige Verpflichtungen einzugehen, um langfristige Investitionsprojekte zu sichern.

Das Konzept "Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030" soll das Bekenntnis der Landesregierung zu den zwei universitätsmedizinischen Standorten in Magdeburg und Halle bekräftigen. Es skizziert zugleich, wie sich die Klinika in Zukunft aufstellen sollen. So soll das bisherige Aufgabenspektrum aus Forschung, Lehre und Krankenversorgung um den Bereich der systemrelevanten Koordinations- und Innovationsaufgaben zwischen Wissenschaft und Versorgung auf regionaler und überregionaler Ebene ergänzt werden. Das Konzept wurde unter Beteiligung der beiden Uniklinika, der Medizinischen Fakultäten sowie des Gesundheits- und Finanzressorts federführend vom Wissenschaftsministerium erarbeitet.

Pressemitteilung