Verantwortungseigentum: Wo bleibt die neue Rechtsform?
Gründern, die sich guten Zwecken verpflichten wollen, stellt das Europarecht keine Hürden in den Weg, sagen Juristen. Lässt sich Justizminister Buschmann überzeugen?
Gründern, die sich guten Zwecken verpflichten wollen, stellt das Europarecht keine Hürden in den Weg, sagen Juristen. Lässt sich Justizminister Buschmann überzeugen?