Deutschland darf Migranten nicht abschieben, die in anderem EU-Land Status haben
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Der Europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil in der Migrationspolitik gefällt: Danach darf Deutschland Migranten nicht in ihr Herkunftsland abschieben, wenn sie in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind. Konkret ging es um eine Auslieferung an die Türkei.