„Rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen wird infrage gestellt“
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Es bestünden „hinreichende Anhaltspunkte“, dass die AfD die Menschenwürde von Deutschen mit Migrationshintergrund, Ausländern und Muslimen missachte, urteilt das NRW-Oberverwaltungsgericht. Es bestätigt die Einstufung der AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus. Das hat Folgen.