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Май
2024

Zwei-Klassen-Gesellschaft an der Börse

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Eigentümer ohne Stimmrecht: Unter börsennotierten US-Techunternehmen ist es Mode geworden, Gründern trotz Minderheitsanteil eine Mehrheit an Stimmrechten zuzusichern. Das ist ungerecht, doch schadet es den Unternehmen (und den Investoren)? von Boris Karkowski Google hat es getan, Facebook auch und Pinterest und Lyft: Obwohl die Gründer-Führungsriege nach dem Börsengang keine Anteilsmehrheit mehr hält, bewahrt sie sich doch eine (faktische) Stimmenmehrheit. Möglich machtArtikel lesen

Der Beitrag Zwei-Klassen-Gesellschaft an der Börse erschien zuerst auf Die Deutsche Wirtschaft.