Haub für tot erklärt: Beschwerdefrist läuft ab
Im Verfahren um die Todeserklärung des bei einer Skitour in den Schweizer Alpen verschollenen Chefs der Tengelmann-Handelsgruppe, Karl-Erivan Haub, läuft eine wichtige Frist ab. Wenn bis zu diesem Dienstag (22. Juni) um Mitternacht keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgericht Köln eingeht
