Ernst-Anwalt erläutert den Tatablauf – und plädiert dann auf Totschlag statt Mord
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Mit einem fragwürdigen Argument plädiert der Anwalt von Stephan Ernst im Prozess um den Tod von Walter Lübcke auf Totschlag. Das Motiv der Heimtücke sei demnach nicht gegeben – schließlich habe Ernst gewollt, dass Lübcke ihn sieht, wenn er ihn tötet.
