Bundestag soll durch Grundgesetzänderung Bundesverfassungsgericht stärken
Durch eine Änderung des Grundgesetzes will der Bundestag am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht stärken und besser vor Risiken im Fall eines Erstarkens extremistischer Parteien absichern. In der Verfassung festgeschrieben werden soll insbesondere die Struktur des Gerichts mit zwei Senaten von je acht Richterinnen und Richtern sowie deren Amtszeitbegrenzung auf jeweils zwölf Jahre. Bisher könnte dies durch einfachen Mehrheitsbeschluss im Bundestag geändert werden.