Bei Eigennamen ist von 2025 an das apostrophierte Genitiv-S erlaubt
Der Deutsche Rat für Rechtschreibung erlaubt vom September 2025 an das apostrophierte Genitiv-S bei Eigennamen. Begründung dafür: die Gewöhnung des Publikums daran. Das lässt für die Zukunft einiges mehr erwarten.