Verwaltungsgericht Berlin: Tödlicher Wespenstich bei Lehrkraft ist Dienstunfall
Stirbt eine Lehrkraft mit Wespenallergie während eines außerschulischen Arbeitstreffens an einem Wespenstich, gilt dies einem Urteil zufolge als Dienstunfall. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin, wie es am Dienstag mitteilte. Geklagt hatte die Witwe eines verbeamteten Lehrers.