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Gericht: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten
Die Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bayerischen Verfassungsschutz ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München rechtens. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies das Gericht zurück.