Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für AfD-Politiker Höcke wegen NS-Parole
Im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert. Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte am Montag in seinem Plädoyer eine Freiheitstrafe von acht Monaten, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt werden soll.