Oberverwaltungsgericht Münster: Urteil: Verfassungsschutz darf AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten
Der Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun entschieden.
