BGH entscheidet: Streit um Unitymedia-Vorgehen bei Kunden-Hotspots vor BGH
Karlsruhe (dpa) - Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia baut ein teilöffentliches WLAN-Netz auf und nutzt dazu die Router seiner Kunden. Diese sind Eigentum des Unternehmens, auch wenn sie in den Räumen der Kunden stehen. Muss Unitymedia ihnen nur ein Widerspruchsrecht einräumen oder braucht das Unterne
