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Ноябрь
2018

„Leistungen wie Inländer“: EuGH stärkt Recht von Flüchtlingen auf Sozialhilfe

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Wer als Geflüchteter mit befristetem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat lebt, hat die gleichen Ansprüche auf Sozialhilfe wie die Bürger des EU-Landes, entschied der Europäische Gerichtshof.