Wegen Hirnstrommessungen bekam 61-jähriger Mann in Luzern keine Invaliden-Rente
Die Invalidenversicherung Luzern nutzte bis 2014 Hirnstrommessungen zur Verifizierung psychischer Leiden. Auf deren Basis verweigerte sie gegebenenfalls Rentenansprüche. Ein abgewiesener Antragssteller hat nun nachträglich Recht bekommen.