Deutsche Telekom: Telekom-Prozess: Ein Etappensieg für Aktionäre
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt Prospektfehler beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Juni 2000. Für tausende Aktionäre, die geklagt hatten, ist das ein Etappensieg auf dem Weg zu Schadensersatz.