Hartz-IV-Empfänger: Jobcenter kontrollieren auch Haushaltsmitglieder ohne Leistungsbezug
Wenn jemand Hartz IV beantragt, ist er oft nicht der Einzige, der seine Einkünfte offenlegen muss. Auch andere Mitglieder seiner sogenannten Bedarfsgemeinschaft – meist Familienangehörige – müssen Auskunft geben.