Von USA bis Indien: Glockner-Urteil „wegweisend“
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Fünf Monate bedingte Haft, unbedingte Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro: Nach dem tragischen Erfrierungstod von Kerstin G. (33) am Großglockner im Jänner des Vorjahres wurde ihr Freund Thomas P. (37) am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht nicht rechtskräftig verurteilt. Wegen grob fahrlässiger Tötung. Der Marathon-Prozess sorgte weit über Österreichs Grenzen hinaus für Aufsehen.
