Ende der Übergangsfrist: Wundversorgung fliegt teilweise aus der Erstattung (Pharmazeutische Zeitung)
Weil eine Übergangsfrist am 2. Dezember ausläuft, werden »sonstige Produkte zur Wundbehandlung« nicht mehr von der GKV erstattet. Kritiker sehen im Erstattungs-Aus ein Versäumnis des G-BA. Auch das Ampel-Aus spielt eine Rolle. Apotheken haben keine